Mein Schwerpunkt ist das Familienrecht
Dazu zählen die Erstellung von Verträgen vor Eheschließung / Eingehen einer Partnerschaft ebenso wie die in Zusammenhang mit Trennung und Scheidung stehenden Fragen wie Unterhalt, Vermögensauseinandersetzung einschl. Versorgungsausgleich („Rentenausgleich“) und elterliche Sorge.
Gerade im sensiblen Bereich des Familienrechts ist ein behutsames Vorgehen erforderlich. Es ist sorgsam abzuwägen zwischen den Interessen aller Beteiligten, einschließlich der oftmals am meisten durch Trennung und Scheidung betroffenen Kinder. Ich sehe meine Aufgabe darin, soweit als möglich durch frühzeitige Bearatung und außergerichtliches Vorgehen anstehende Probleme in Zusammenarbeit mit meinen Mandanten zu lösen. Sofern es die Situation verlangt oder dies der Konfliktlösung dient, muß dies erforderlichenfalls mit Hilfe der Gerichte geschehen und dort mit der gebotenen Zielstrebigkeit. Hier kommt mir meine nahezu 20-jährige Prozeßerfahrung im Bereich des Familienrechts zugute.
Häufig können familienrechtliche Fragen bereits einer Lösung zugeführt werden, bevor Probleme entstehen, sei es durch Abschluß eines Ehevertrages vor Eheschließung bzw. Eingehung einer Partnerschaft, sei es durch einvernehmliche Regelungen mit dem Partner anlässlich Trennung bzw. Scheidung.
Auch hier kann ich Ihnen umfassende Hilfe anbieten. Für ein erstes unverbindliches Beratungsgespräch können Sie sowohl telefonisch, als auch über meine Kontaktformular gerne mit mir in Verbindung treten.